Die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen wird je Zahn durchgeführt. Hierzu gehört die gründliche Beseitigung der weichen Zahnbeläge und die Trockenlegung der zu versiegelnden Zähne.
Eine IP 5 kann auch bei Durchbruch der 6-Jahresmolaren bei Kindern vor Vollendung des 6. Lebensjahres durchgeführt werden. Sie ist nicht angezeigt, wenn die Fissur bereits kariös erkrankt ist. Vor der Fluoridierung muss die Versiegelung des Zahnes abgeschlossen sein. Wir führen mittels Kariesefluoreszenzdiagnostik ein Kariesscreening durch. Hierdurch kann sicher gestellt werden, dass die zu versiegelnden Fissuren kariesfrei sind. Wir empfehlen vor der Fissurenversiegelung eine Entkeimung der Fissuren mit Hilfe von Ozon.
Gerne beraten wir Sie über die Vorteile der Ozonbehandlung.